23.05.2010

Auf- und Abstiegsregelung

Kreisliga

  • Grundsätzlich steigt der Kreismeister der Kreisliga in die Bezirksklasse auf und der Vizemeister spielt in der Relegation.
  • Bei einem Aufsteiger in die Bezirksklasse und einem Absteiger aus der Bezirksklasse in die Kreisliga steigen die Plätze 11 und 12 in die 1. Kreisklasse ab.
  • Steigt eine Mannschaften mehr in die Kreisliga ab, als in die Bezirksklasse auf, steigt auch der 10. der Kreisliga in die 1. Kreisklasse ab.
  • Steigen zwei Mannschaften mehr in die Kreisliga ab, als in die Bezirksklasse auf, spielt der 9. der Kreisliga ein Relegationsspiel gegen den 2. der 1. Kreisklasse um einen Platz in der Kreisliga.
  • Steigen drei Mannschaften mehr in die Kreisliga ab, als in die Bezirksklasse auf, steigt der 9. der Kreisliga in die 1. Kreisklasse ab.
  • Mit jedem weiteren Absteiger aus der Bezirksklasse erhöhen sich die Absteiger aus der Kreisliga entsprechend.
  • Steigt aus der Bezirksklasse eine Mannschaft weniger in die Kreisliga ab, als in die Bezirksklasse auf, spielt der 11. der Kreisliga ein Relegationsspiel gegen den 3. der 1. Kreisklasse um einen Platz in der Kreisliga.
  • Steigen zwei Mannschaften weniger in die Kreisliga ab, als in die Bezirksklasse auf, verbleibt Platz 11 in der Kreisliga.

1. Kreisklasse

  • Grundsätzlich steigen der Kreismeister und der Vizekreismeister in die Kreisliga auf.
  • Bei zwei Aufsteigern in die Kreisliga und zwei Absteigern aus der Kreisliga in die 1. Kreisklasse steigen die Plätze 11 und 12 in die 2. Kreisklasse ab.
  • Steigt eine Mannschaften mehr in die 1. Kreisklasse ab, als in die Kreisliga auf, steigt auch der 10. der 1. Kreisklasse die 2. Kreisklasse ab.
  • Steigen zwei Mannschaften mehr in die 1. Kreisklasse ab, als in die Kreisliga auf, spielt der 9. der 1. Kreisklasse ein Relegationsspiel gegen den 2. der 2. Kreisklasse um einen Platz in der 1. Kreisklasse.
  • Steigen drei Mannschaften mehr in die 1. Kreisklasse ab, als in die Kreisliga auf, steigt der 9. der 1. Kreisklasse in die 2. Kreisklasse ab.
  • Mit jedem weiteren Absteiger aus der Kreisliga erhöhen sich die Absteiger aus der 1. Kreisklasse entsprechend.
  • Steigt aus der Kreisliga eine Mannschaft weniger in die 1. Kreisklasse ab, als in die Kreisliga auf, spielt der 11. der 1. Kreisklasse ein Relegationsspiel gegen den 3. der 2. Kreisklasse um einen Platz in der 1. Kreisklasse.
  • Steigen zwei Mannschaften weniger in die 1. Kreisklasse ab, als in die Kreisliga auf, steigt der 3. der 1. Kreisklasse in die Kreisliga auf und Platz 11. verbleibt in der 1. Kreisklasse.

2. Kreisklasse

  • Analog zur 1. Kreisklasse.

3. Kreisklasse

  • Analog zur 1. Kreisklasse.

Allgemeines:

  • Verzichtet eine Mannschaft auf den Aufstieg oder die Relegation in die Bezirksklasse, kann die nächstfolgende Mannschaft der Kreisliga diesen Platz einnehmen.
  • Eine Mannschaft kann auf Antrag in eine beliebige untere Spielklasse eingestuft werden. Dem Antrag wird i. d. R. stattgegeben, wenn andere Mannschaften dadurch in der Auf- und Abstiegsregelung nicht benachteiligt werden und es der Klasseneinteilung dienlich ist.

Jungenkreisliga/Jungenkreisklasse/Schülerkreisliga/Schülerkreisklasse

  • Der Meister der Jungenkreisliga darf in die Jungenbezirksklasse aufsteigen
  • der Meister der Jungenkreisklasse in die Jungenkreisliga
  • der Meister der Schülerkreisliga in die Schülerbezirksliga
  • der Meister der Schülerkreisklasse in die Schülerkreisliga
  • Werden weitere Freiplätze frei, dürfen entsprechend weitere Mannschaften aufsteigen.
  • Wegen der jährlichen Neubesetzung der Spielklassen im Nachwuchsbereich ist eine Abstiegsregelung nicht erforderlich und sinnvoll. Im Zweifelsfall werden die vorjährigen Tabellenplätze zur Klasseneinteilung mit herangezogen.