Auf- und Abstiegsregelung 2021/22

Kreisliga

  • Grundsätzlich steigt der Kreismeister der Kreisliga in die Bezirksklasse auf. Platz 2 kann die Relegation zur BK spielen. Bei Verzicht ggf. auch nachfolgende Plätze in der Reihenfolge ihrer sportlichen Qualifikation.
  • Bei einem Aufsteiger in die Bezirksklasse und einem Absteiger aus der Bezirksklasse in die Kreisliga steigen die beiden letzten Plätze in die 1. Kreisklasse ab.
  • Steigt eine Mannschaft mehr in die Kreisliga ab, als in die Bezirksklasse auf, steigt auch der Drittletzte der Kreisliga in die 1. Kreisklasse ab.
  • Steigen zwei Mannschaften mehr in die Kreisliga ab, als in die Bezirksklasse auf, spielt der Viertletzte der Kreisliga ein Relegationsspiel gegen den 2. der 1. Kreisklasse um einen Platz in der Kreisliga.
  • Steigen drei Mannschaften mehr in die Kreisliga ab, als in die Bezirksklasse auf, steigt der Viertletzte der Kreisliga in die 1. Kreisklasse ab.
  • Mit jedem weiteren Absteiger aus der Bezirksklasse erhöhen sich die Absteiger aus der Kreisliga entsprechend.
  • Steigt aus der Bezirksklasse eine Mannschaft weniger in die Kreisliga ab, als in die Bezirksklasse auf, spielt der Vorletzte der Kreisliga ein Relegationsspiel gegen den 3. der 1. Kreisklasse um einen Platz in der Kreisliga.
  • Steigen zwei Mannschaften weniger in die Kreisliga ab, als in die Bezirksklasse auf, verbleibt der Vorletzte in der Kreisliga.

1. Kreisklasse

  • Grundsätzlich steigen der Kreismeister und der Vizekreismeister in die Kreisliga auf.
  • Bei zwei Aufsteigern in die Kreisliga und zwei Absteigern aus der Kreisliga in die 1. Kreisklasse steigen der Letzte und Vorletzte in die 2. Kreisklasse ab.
  • Steigt eine Mannschaft mehr in die 1. Kreisklasse ab, als in die Kreisliga auf, steigt auch der Drittletzte der 1. Kreisklasse in die 2. Kreisklasse ab.
  • Steigen zwei Mannschaften mehr in die 1. Kreisklasse ab, als in die Kreisliga auf, spielt der Viertletzte der 1. Kreisklasse ein Relegationsspiel gegen den 2. der 2. Kreisklasse um einen Platz in der 1. Kreisklasse.
  • Steigen drei Mannschaften mehr in die 1. Kreisklasse ab, als in die Kreisliga auf, steigt der Viertletzte. der 1. Kreisklasse in die 2. Kreisklasse ab.
  • Mit jedem weiteren Absteiger aus der Kreisliga erhöhen sich die Absteiger aus der 1. Kreisklasse entsprechend.
  • Steigt aus der Kreisliga eine Mannschaft weniger in die 1. Kreisklasse ab, als in die Kreisliga auf, spielt der Vorletzte der 1. Kreisklasse ein Relegationsspiel gegen den 3. der 2. Kreisklasse um einen Platz in der 1. Kreisklasse.
  • Steigen zwei Mannschaften weniger in die 1. Kreisklasse ab, als in die Kreisliga auf, steigt der 3. der 1. Kreisklasse in die Kreisliga auf und der Vorletzte verbleibt in der 1. Kreisklasse.

2. Kreisklasse

  • Analog zur 1. Kreisklasse.

3. Kreisklasse

  • aktuell nicht vorhanden.

Die Regelungen beziehen sich grundsätzlich auf volle Klassenstärken 10 oder 12, jeweils das was aktuell zutrifft. Die Kreisliga aktuell bei 10 Mannschaften als 10er Klasse. Bei Abweichungen davon oder bei Aufstockung der Klassenstärken, wird die Auf- und Abstiegsregelung entsprechend angepasst. Das kann zum Beispiel erfolgen gemäß WO F 3.4.1.2.

Dabei gilt:

Zusätzliche Aufstiege oder Klassenverbleibe durch die Vergabe von Verfügungsplätzen sind im Rahmen der Vorschriften von WO F3.4.1.2 möglich.

Also genau das, was wir schon seit Jahren praktizieren.

Allgemeines: WO Aufstiegspflicht

  • Im Grundsatz besteht in allen Spielklassen und Altersgruppen keine Verpflichtung, einen Direktaufstieg wahrzunehmen.
    Eine Verpflichtung zum Direktaufstieg entsteht dann, wenn keine andere Mannschaft den Platz in der höheren Spielklasse einnehmen kann (oder will) und außerdem mindestens eine Mannschaft derselben oder nachgeordneter Spielklassen direkt (z. B. durch Verlust eines Aufstiegsplatzes oder durch zusätzlichen Abstieg) betroffen ist. Ein Aufstiegsverzicht führt in diesem Fall zu einer Streichung aus der betreffenden Spielklasse. Direktaufstieg heißt, alle die lt. Auf- und Abstiegsordnung aufsteigen können. Also nicht nur der Meister.

  • Eine Mannschaft kann auf Antrag in eine beliebige Spielklasse des Kreises eingestuft werden, wenn andere Mannschaften dadurch in der Auf- und Abstiegsregelung nicht benachteiligt werden und es der Klasseneinteilung dienlich ist. Mannschaften die aus dem Verband- oder Bezirk zurückziehen, können auf Antrag des Vereins vom Kreissportausschuss in einer beliebigen Spielklasse auf Kreisebene eingestuft werden.
    Also analog zur WO F 3.4.1.2.

Jungenkreisliga/Schülerkreisliga

  • Der Meister der Jugend 18 kann in die Jungenbezirksklasse aufsteigen
  • der Meister der Jugend 15 in die Schülerbezirksliga (aktuell gibt es keine Jugend 15-Bezirksliga)
  • die Tabellenzweiten - sofern sie wollen - (ggf. der Tabellendritte) werden zu Relegationsspielen an den Bezirk gemeldet
  • Über evtl. weitere Meldungen entscheidet der Kreissportausschuss. Gemäß Beschlusses des Kreis-Sportausschusses, soll bis max. Platz 3 aufgestiegen werden können, da i. d. R. in unserer Kreisliga die Mannschaften ab Platz 4 leistungsmäßig in der BK nicht mithalten können und die Jugendlichen/Kinder dort überfordert wären. Ausnahmen von dieser Regelung können beim Kreisjugendwart dann beantragt werden, wenn der Nachweis über eine leistungsstarke Mannschaft für die neue Saison geführt werden kann, andere Mannschaften dadurch, in der Reihenfolge ihrer sportlichen Qualifikation, nicht benachteiligt werden und zusätzlich der Bezirk weitere Freiplätze an den Kreis vergibt, bzw. der Kreis seine Quote durch Verzicht anderer Mannschaften noch nicht ausgeschöpft hat.